Um eine Servicegutschrift in Anspruch nehmen zu können, wenden Sie sich bitte innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Ende des Monats für den die Gutschrift erstellt werden soll, schriftlich (siehe Email-Adressen weiter oben) an die Cogent Kundendienstabteilung. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir: (a) Kundenname und Kontaktinformationen, (b) Datum und Uhrzeit des Beginns sowie des Endes der Unterbrechung bzw. Leistungseinschränkung und (c) eine kurze Beschreibung der Umstände des Ausfalls. Wir werden Ihnen unsere Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich per Email mitteilen. Stimmen wir Ihrem Antrag zu, wird Cogent Ihnen eine Gutschrift erstellen, die auf Ihrer nächsten Rechung entsprechend ausgewiesen wird. Gutschriften werden grundsätzlich mit der nächsten Rechnung verrechnet. Eine Erstattung erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart.